Gin Definitionen

Um Ihnen ein besseres Verständnis der verschiedenen Definitionen, Etiketten und Vorschriften zu erleichtern, hat die europäische Gesetzgebung Gin wie folgt definiert:
 

Gin

      1. (a)  Gin ist eine Spirituose mit Wacholdergeschmack, die durch Aromatisieren von organoleptisch geeignetem Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren (Juniperus communis L.) hergestellt wird.
      2. (b) der Mindestalkoholgehalt von Gin beträgt 37,5 Vol.-%.
      3. (c) nur natürliche und/oder naturidentische Aromastoffe im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i der Richtlinie 88/388/EWG und/oder Aromazubereitungen im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c , der genannten Richtlinie werden für die Herstellung von Gin verwendet, so dass der Geschmack hauptsächlich der von Wacholder ist.

      Destillierter Gin

        1. (a) Destillierter Gin ist:
        2. (i) eine Spirituose mit Wacholdergeschmack, die ausschließlich durch erneutes Destillieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs von angemessener Qualität hergestellt wird und einen anfänglichen Alkoholgehalt von mindestens 96 % vol aufweist. in Destillierapparaten, die traditionell für Gin verwendet werden, in Gegenwart von Wacholderbeeren (Juniperus communis L.) und anderen natürlichen Pflanzen, sofern der Wacholdergeschmack vorherrscht, oder
        3. (ii) die Mischung aus dem Destillationsprodukt und Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit derselben Zusammensetzung, derselben Reinheit und demselben Alkoholgehalt; Zur Aromatisierung von destilliertem Gin dürfen auch natürliche und/oder naturidentische Aromastoffe und/oder Aromazubereitungen gemäß Kategorie 20 Buchstabe c verwendet werden.
        1. (b) der Mindestalkoholgehalt für destillierten Gin beträgt 37,5 %.
        2. (c) Gin, der einfach durch Zugabe von Essenzen oder Aromen zu Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs gewonnen wird, ist kein destillierter Gin.

        Londoner Gin

        1. (a)  London Gin ist eine Art destillierter Gin:
          1. (i) ausschließlich aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs gewonnen, mit einem maximalen Methanolgehalt von 5 Gramm pro Hektoliter von 100 % vol. Alkohol, dessen Aroma ausschließlich durch erneute Destillation von Ethylalkohol in traditionellen Destillierapparaten in Gegenwart aller verwendeten natürlichen Pflanzenmaterialien entsteht,
          2. (II) das resultierende Destillat enthält mindestens 70 Vol.-% Alkohol,
          3. (iii) Bei Zugabe eines anderen Ethylalkohols landwirtschaftlichen Ursprungs muss dieser den in Anhang I Nummer 1 aufgeführten Merkmalen entsprechen, jedoch mit einem maximalen Methanolgehalt von 5 Gramm pro Hektoliter 100 % vol. Alkohol,
          4. (iv) das keine Süßstoffe mit 0,1 Gramm Zucker pro Liter Endprodukt oder Farbstoffe enthält,
          5. (v) das außer Wasser keine weiteren Zutaten enthält.
        2. (b) Der Mindestalkoholgehalt von London Gin beträgt 37,5 %.
        3. (c)  Der Begriff London Gin kann durch den Begriff „Dry“ ergänzt werden.

        Quelle: L 39/38 Amtsblatt der Europäischen Union 13.2.2008