Gin Definitionen
Um Ihnen ein besseres Verständnis der verschiedenen Definitionen, Etiketten und Vorschriften zu erleichtern, hat die europäische Gesetzgebung Gin wie folgt definiert:
Gin
- (a) Gin ist eine Spirituose mit Wacholdergeschmack, die durch Aromatisieren von organoleptisch geeignetem Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren (Juniperus communis L.) hergestellt wird.
- (b) der Mindestalkoholgehalt von Gin beträgt 37,5 Vol.-%.
- (c) nur natürliche und/oder naturidentische Aromastoffe im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i der Richtlinie 88/388/EWG und/oder Aromazubereitungen im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c , der genannten Richtlinie werden für die Herstellung von Gin verwendet, so dass der Geschmack hauptsächlich der von Wacholder ist.
Destillierter Gin
- (a) Destillierter Gin ist:
- (i) eine Spirituose mit Wacholdergeschmack, die ausschließlich durch erneutes Destillieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs von angemessener Qualität hergestellt wird und einen anfänglichen Alkoholgehalt von mindestens 96 % vol aufweist. in Destillierapparaten, die traditionell für Gin verwendet werden, in Gegenwart von Wacholderbeeren (Juniperus communis L.) und anderen natürlichen Pflanzen, sofern der Wacholdergeschmack vorherrscht, oder
- (ii) die Mischung aus dem Destillationsprodukt und Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit derselben Zusammensetzung, derselben Reinheit und demselben Alkoholgehalt; Zur Aromatisierung von destilliertem Gin dürfen auch natürliche und/oder naturidentische Aromastoffe und/oder Aromazubereitungen gemäß Kategorie 20 Buchstabe c verwendet werden.
- (b) der Mindestalkoholgehalt für destillierten Gin beträgt 37,5 %.
- (c) Gin, der einfach durch Zugabe von Essenzen oder Aromen zu Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs gewonnen wird, ist kein destillierter Gin.
Londoner Gin
- (a) London Gin ist eine Art destillierter Gin:
- (i) ausschließlich aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs gewonnen, mit einem maximalen Methanolgehalt von 5 Gramm pro Hektoliter von 100 % vol. Alkohol, dessen Aroma ausschließlich durch erneute Destillation von Ethylalkohol in traditionellen Destillierapparaten in Gegenwart aller verwendeten natürlichen Pflanzenmaterialien entsteht,
- (II) das resultierende Destillat enthält mindestens 70 Vol.-% Alkohol,
- (iii) Bei Zugabe eines anderen Ethylalkohols landwirtschaftlichen Ursprungs muss dieser den in Anhang I Nummer 1 aufgeführten Merkmalen entsprechen, jedoch mit einem maximalen Methanolgehalt von 5 Gramm pro Hektoliter 100 % vol. Alkohol,
- (iv) das keine Süßstoffe mit 0,1 Gramm Zucker pro Liter Endprodukt oder Farbstoffe enthält,
- (v) das außer Wasser keine weiteren Zutaten enthält.
- (b) Der Mindestalkoholgehalt von London Gin beträgt 37,5 %.
- (c) Der Begriff London Gin kann durch den Begriff „Dry“ ergänzt werden.
Quelle: L 39/38 Amtsblatt der Europäischen Union 13.2.2008